Mit der Hinrichtung des Raubmörders Richard Schuh in Tübingen wurde am 18. Februar 1949 das letzte Mal ein Todesurteil eines westdeutschen Gerichtes vollstreckt.

Guillotine, Baujahr 1946 und im Ausstellungsraum des Museums stehend, besteht aus einer Holzbank mit vorgelagertem Schlitten, auf dem der Verurteilte fixiert, in die Horizontale gebracht und mithilfe von auf der Unterseite befestigten Rollen auf der Holzbank nach vorne bis zum Kopfteil gezogen wird. Kopfteil besteht aus einer hölzernen Halskrause, die angehoben werden kann, einem Auffangbehältnis für den Kopf und einem circa drei Meter hohem Eisengerüst, an dem das, an einem Gewicht befestigte Fallbeil hängt, dass durch einen Hebel an der Seite des Kopfteils gelöst wird, als Objekt im Strafvollzugsmuseum ausgestellt

Guillotine

Drei baugleiche Guillotinen fertigte die Firma Tiggemann ab 1946 für Dortmund, Rastatt und Mainz. Dennoch unterscheidet sich die Rastatter Guillotine wesentlich durch den angebrachten Schlitten mit den Fixierbändern. Eine Forderung des badischen Scharfrichters Willhelm Burkhart, die nachträglich ergänzt werden musste.

Objektbezeichnung

Rastatter Guillotine

Datierung

1946

Sammlung

Dauerleihgabe des Badeischen Landesmuseum Karlsruhe