Tauchsieder

Von einem Gefangenen aus der ehemaligen Vollzugsanstalt Ludwigsburg verbotenerweise hergestellter Tauchsieder bestehend aus zwei Schuhlöffeln, Schnur, einem Holzstück und daran befestigten Kabeln.

Tauchsieder kommen bei Gefangenen u.a. als Bestandteile von selbstgebauten Schnapsbrennereien zum Einsatz.

Von einem Gefangenen aus der ehemaligen Vollzugsanstalt Ludwigsburg verbotenerweise hergestellter Tauchsieder bestehend aus zwei Schuhlöffeln, Schnur, einem Holzstück und daran befestigten Kabeln.

Tauchsieder

Bei diesem Tauchsieder handelt es sich um einen sogenannten „verbotenen Gegenstand“, welcher von einem Gefangenen der ehemaligen Vollzugsanstalt Ludwigsburg vor 1989 u.a. aus zwei Schuhlöffeln hergestellt wurde. Verbotene Gegenstände zeichnen sich dadurch aus, dass der Häftling keinen Besitzanspruch darauf hat, weshalb sie von den Justizvollzugsbeamten konfisziert und in den meisten Fällen sofort entsorgt werden.

Objektbezeichnung

Tauchsieder

Datierung

1989

Sammlung

Lehrmittelsammlung des Strafvollzugsmuseums Ludwigsburg

Schautafel Fremdkörperschlucker

Schautafel aus der Lehrmittelsammlung des Strafvollzugsmuseums über den Fremdkörperschlucker Gefangener 4511 H., der fünf Gegenstände, darunter eine schwarze Büroklammer, verschluckte, die am 9.7.1930 vias naturalis wieder abgingen

Mit dem Schlucken von Fremdkörpern setzen sich die Gefangenen einem großen gesundheitlichen Risiko aus.

Schautafel aus der Lehrmittelsammlung des Strafvollzugsmuseums über den Fremdkörperschlucker Gefangener 4511 H., der fünf Gegenstände, darunter eine schwarze Büroklammer, verschluckte, die am 9.7.1930 vias naturalis wieder abgingen

Schautafel Fremdkörperschlucker

Diese Schautafel eines Fremdkörperschluckers datiert auf den 9. Juli 1930 ist Teil der Lehrmittelsammung des Strafvollzugsmuseums.

Objektbezeichnung

Schautafel Fremdkörperschlucker

Datierung

1930

Sammlung

Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg

Daumenschrauben

ein Paar Daumenschrauben, bestehend aus zwei Flügelkopfschrauben und einer einfachen Schraube in der Mitte, die auf einem Metallblättchen angebracht sind

Obwohl die Folter als Mittel der Rechtsfindung nicht mehr anerkannt ist, wird sie noch in der Hälfte aller Staaten zur Anwendung gebracht.

ein Paar Daumenschrauben, bestehend aus zwei Flügelkopfschrauben und einer einfachen Schraube in der Mitte, die auf einem Metallblättchen angebracht sind

Daumenschrauben

Die Folter – und damit einhergehend der Einsatz von Daumenschrauben – wurde in Württemberg im Jahr 1809 verboten.

Diese Daumenschrauben sind eine Nachbildung von 1930 und Teil der Lehrmittelsammlung des Museums.

Objektbezeichnung

Daumenschrauben (Nachbildung)

Datierung

1930

Sammlung

Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg

Röntgenaufnahme verschluckter Gegenstände

Bild einer eingerahmten Röntgenaufnahme, auf der die Wirbelsäule eines Gefangenen und daneben zwei sich dunkel abzeichnende Gabeln zu sehen sind, dazu die Überschrift "Der Gefangene K. verschluckte zwei ganze Gabeln, Oktober 1931"

Mit dem Schlucken von Fremdkörpern setzen sich Gefangene einem enormen gesundheitlichen Risiko aus.

Bild einer eingerahmten Röntgenaufnahme, auf der die Wirbelsäule eines Gefangenen und daneben zwei sich dunkel abzeichnende Gabeln zu sehen sind, dazu die Überschrift "Der Gefangene K. verschluckte zwei ganze Gabeln, Oktober 1931"

Röntegnaufnahme verschluckter Gegenstände

Auf dieser Röntgenaufnahme vom Oktober 1931 ist ein Teil der Wirbelsäule eines Gefangenen und daneben zwei sich dunkel abzeichnende Gabeln zu sehen, welche dieser im Ganzen verschluckt hat.

Dieses eindrückliche Zeugnis ist mittlerweile Bestandteil der Lehrmittelsammlung unseres Museums.

Objektbezeichnung

Röntgenaufnahme verschluckter Gegenstände

Datierung

1931

Sammlung

Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg