Tätowieren ist im Gefängnis nicht erlaubt. Trotzdem werden immer wieder solche Vorlagen bei den Gefangenen gefunden.

Tätowiervorlage auf DNA4-Blatt mit fünf farbigen Motiven, einem geflügelten Einhorn, drei verschiedenen Teufelsköpfen und einer Rose. Die Vorlage wurde 1988 in der Vollzugsanstalt Luswigsburg gefunden und ist mittlerweile Objekt des Strafvollzugsmuseums.

Tätowiervorlage

Diese Tätowiervorlage mit fünf farbigen Motiven sind 1986 in der Vollzugsanstalt Ludwigsburg entstanden.

Objektbezeichnung

Tätowiervorlage

Datierung

1986

Sammlung

Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg