Der Fluchtversuch an sich ist in Deutschland nicht strafbar. Begleitdelikte hingegen, wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung, ziehen Strafen nach sich.

Fluchtseil, 7,5 Meter lang, aus Bettlaken geknüpft mit einem Enterhaken aus einem Netzwerkkabel, beschlagnahmt im Oktober 1973 in der Vollzugsanstalt Ludwigsburg und mittlerweile Objekt des Strafvollzugsmuseums

Fluchtseil

Dieses 7,5 Meter lange Fluchtseil wurde aus Bettlaken geknüpft und an einem Ende mit einem Netzwerkkabel als Enterhaken beschwert. Es wurde im Oktober 1973 bei einem Ausbruchsversuch in der Vollzugsanstalt Ludwigsburg sichergestellt.

Objektbezeichnung

Fluchtseil

Datierung

1973

Sammlung

Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg