Tauchsieder kommen bei Gefangenen u.a. als Bestandteile von selbstgebauten Schnapsbrennereien zum Einsatz.

Von einem Gefangenen aus der ehemaligen Vollzugsanstalt Ludwigsburg verbotenerweise hergestellter Tauchsieder bestehend aus zwei Schuhlöffeln, Schnur, einem Holzstück und daran befestigten Kabeln.

Tauchsieder

Bei diesem Tauchsieder handelt es sich um einen sogenannten „verbotenen Gegenstand“, welcher von einem Gefangenen der ehemaligen Vollzugsanstalt Ludwigsburg vor 1989 u.a. aus zwei Schuhlöffeln hergestellt wurde. Verbotene Gegenstände zeichnen sich dadurch aus, dass der Häftling keinen Besitzanspruch darauf hat, weshalb sie von den Justizvollzugsbeamten konfisziert und in den meisten Fällen sofort entsorgt werden.

Objektbezeichnung

Tauchsieder

Datierung

1989

Sammlung

Lehrmittelsammlung des Strafvollzugsmuseums Ludwigsburg