Tauchsieder kommen bei Gefangenen u.a. als Bestandteile von selbstgebauten Schnapsbrennereien zum Einsatz.
Tauchsieder
Bei diesem Tauchsieder handelt es sich um einen sogenannten „verbotenen Gegenstand“, welcher von einem Gefangenen der ehemaligen Vollzugsanstalt Ludwigsburg vor 1989 u.a. aus zwei Schuhlöffeln hergestellt wurde. Verbotene Gegenstände zeichnen sich dadurch aus, dass der Häftling keinen Besitzanspruch darauf hat, weshalb sie von den Justizvollzugsbeamten konfisziert und in den meisten Fällen sofort entsorgt werden.
Objektbezeichnung
Tauchsieder
Datierung
1989
Sammlung
Lehrmittelsammlung des Strafvollzugsmuseums Ludwigsburg